Erwägungsgrund 6 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Daher ist es zweckmäßig, den in der Arbeitsgruppe im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32014D0143BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/143/EU)
Es sollte daher der Standpunkt, der im Namen der Union bezüglich der Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 zu vertreten ist, festgelegt werden.
Erwägungsgrund 7 32020D0769BESCHLUSS (EU) 2020/769 DES RATES vom 10. Juni 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Abkommens zu vertreten ist
Daher ist es angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32019D1707BESCHLUSS (EU) 2019/1707 DES RATES vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der in Bezug auf die Empfehlung für solche Änderungen zu vertreten ist.
Erwägungsgrund 7 32019D1319BESCHLUSS (EU) 2019/1319 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertreten ist, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird.