Erwägungsgrund 7 32019D1567
Somit liegt die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“ im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen —