Art. 2 32021D1157BESCHLUSS (EU) 2021/1157 DES RATES vom 30. Juni 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts als Reaktion auf die einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs, in der es das Verfahren darlegt, das es in Bezug auf die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Großbritannien nach Nordirland zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 anzuwenden gedenkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1578BESCHLUSS (EU) 2019/1578 DES RATES vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D1587BESCHLUSS (EU) 2020/1587 DES RATES vom 29. Oktober 2020 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2020
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32020D1517BESCHLUSS (EU) 2020/1517 DES RATES vom 19. Oktober 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rat der durch das Übereinkommen zur Lachserhaltung im Nordatlantik eingerichteten Organisation für die Lachserhaltung im Nordatlantik zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/937
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1570BESCHLUSS (EU) 2015/1570 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Genehmigung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen, in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzbehandlungen, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.