Erwägungsgrund 7 32020D1465BESCHLUSS (GASP) 2020/1465 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM erneuern, damit er sein Mandat ausführen kann —
Erwägungsgrund 6 32021D1991BESCHLUSS (GASP) 2021/1991 DES RATES vom 15. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (UNVIM)
Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM anpassen und für ein Jahr erneuern, damit er sein Mandat ausführen kann —
Erwägungsgrund 8 32012D0699Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.
Erwägungsgrund 6 32020D1465BESCHLUSS (GASP) 2020/1465 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Am 15. Juli 2020 ersuchte der UNVIM die Union um weitere Unterstützung.
Erwägungsgrund 4 32020D1465BESCHLUSS (GASP) 2020/1465 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Auf Ersuchen der UNVIM hat der Rat am 4. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1672 angenommen und die Unterstützung des UNVIM durch die Union verlängert.
Erwägungsgrund 8 32020D0901BESCHLUSS (GASP) 2020/901 DES RATES vom 29. Juni 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.