Erwägungsgrund 6 32019D1672BESCHLUSS (GASP) 2019/1672 DES RATES vom 4. Oktober 2019 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM erneuern, damit er sein Mandat ausführen kann.
Erwägungsgrund 6 32022D1682BESCHLUSS (GASP) 2022/1682 DES RATES vom 29. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM für ein Jahr erneuern, damit er sein Mandat ausführen kann
Erwägungsgrund 6 32021D1991BESCHLUSS (GASP) 2021/1991 DES RATES vom 15. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (UNVIM)
Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM anpassen und für ein Jahr erneuern, damit er sein Mandat ausführen kann —
Erwägungsgrund 5 32022D1682BESCHLUSS (GASP) 2022/1682 DES RATES vom 29. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Der UNVIM hat die Union um weitere Unterstützung für ein Jahr ersucht.
Erwägungsgrund 6 32020D1465Am 15. Juli 2020 ersuchte der UNVIM die Union um weitere Unterstützung.
Erwägungsgrund 8 32020D0901BESCHLUSS (GASP) 2020/901 DES RATES vom 29. Juni 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.