Erwägungsgrund 2 32019D1722
Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2019. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2020 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2019. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2020 verlängert werden.