Erwägungsgrund 1 32019D1740
Die Amtszeit des Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Herrn Mario DRAGHI, der mit Beschluss des Europäischen Rates 2011/386/EU ernannt wurde, läuft am 31. Oktober 2019 ab; daher ist es notwendig, einen neuen Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen.