Art. 3 32019D1740BESCHLUSS (EU) 2019/1740 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 18. Oktober 2019 zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32019D1719BESCHLUSS (EU) 2019/1719 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 18) zu vertretenden Standpunkt (Genf, Schweiz, 17.-28. August 2019)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32019D1763BESCHLUSS (EU) 2019/1763 DES RATES vom 4. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen der Spezifikationen für die nationalen Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) und der Einheitlichen Technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32019D1750BESCHLUSS (EU) 2019/1750 DES RATES vom 21. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32019D1028BESCHLUSS (EU) 2019/1028 DES RATES vom 14. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32019D1707BESCHLUSS (EU) 2019/1707 DES RATES vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.