Erwägungsgrund 3 32019D2006BESCHLUSS (EU) 2019/2006 DER KOMMISSION vom 29. November 2019 über die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 sollte daher bestätigt werden.
Erwägungsgrund 15 32019D1749Nach dem Verfahren gemäß Artikel 331 Absatz 1 AEUV hat die Kommission mit Beschluss vom 23. Juli 2019 die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1726 auf Irland…
Art. 1 32019D2006BESCHLUSS (EU) 2019/2006 DER KOMMISSION vom 29. November 2019 über die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 wird bestätigt.
Erwägungsgrund 3 32016D2063BESCHLUSS (EU) 2016/2063 DER KOMMISSION vom 24. November 2016 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA)
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2015/2219 sollte daher bestätigt werden.
Erwägungsgrund 5 32020D1730BESCHLUSS (EU) 2020/1730 DER KOMMISSION vom 18. November 2020 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Damit Irland die Verordnung (EU) 2017/1954 so bald wie möglich anwenden kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 4 32020D1730BESCHLUSS (EU) 2020/1730 DER KOMMISSION vom 18. November 2020 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 sollte daher bestätigt werden.