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Nach dem Verfahren gemäß Artikel 331 Absatz 1 AEUV hat die Kommission mit Beschluss vom 23. Juli 2019 die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1726 auf Irland bestätigt, soweit deren Bestimmungen Eurodac und DubliNet betreffen. Gemäß diesem Beschluss tritt die Verordnung (EU) 2018/1726 für Irland am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses des Rates über den Antrag Irlands in Kraft, die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1726 betreffend das SIS nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2018/1861, die die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 ersetzen wird, und der Verordnung (EU) 2018/1860 sowie die Bestimmungen betreffend das VIS, das EES und das ETIAS für Irland anzuwenden.
Nach Annahme des Beschlusses vom 23. Juli 2019 ist die erste Voraussetzung dafür, dass Irland die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1726 anwendet, erfüllt.
Gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des…
Infolge der Beschlüsse 2002/192/EG und 2012/764/EU wendet Irland die Verordnung (EU) 2018/1726 insoweit an, als sie sich auf das Betriebsmanagement des VIS und…
Soweit sich ihre Bestimmungen auf das durch den Beschluss 2007/533/JI eingerichtete SIS II beziehen, könnte Irland sich grundsätzlich an der vorliegenden…
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 wird bestätigt.
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 sollte daher bestätigt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.