Erwägungsgrund 6 32020D0791BESCHLUSS (EU) 2020/791 DES RATES vom 10. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die Annahme von Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften über Güterwagen, über die Kennzeichnung von Eisenbahnfahrzeugen und über die Geräuschemissionen von Fahrzeugen sowie die Annahme einer vollständigen Überarbeitung der Rechtsvorschriften für die Zertifizierung und Prüfung der für die Instandhaltung zuständigen Stellen sowie der nationalen Spezifikationen zu den Fahrzeugregistern zu vertretenden Standpunkt
Da die vorgeschlagenen Änderungen für die Union rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im CTE zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 4 32019D2246BESCHLUSS (EU) 2019/2246 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist
Es ist daher zweckmäßig, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union…
Erwägungsgrund 16 32018D1926BESCHLUSS (EU) 2018/1926 DES RATES vom 19. November 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals zu vertreten ist
Es ist angemessen, den im Namen der Union in der AETR–Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung des AETR für die Union…
Erwägungsgrund 7 32019D1707BESCHLUSS (EU) 2019/1707 DES RATES vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der in Bezug auf die Empfehlung für solche Änderungen zu vertreten ist.
Erwägungsgrund 7 32019D1319BESCHLUSS (EU) 2019/1319 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertreten ist, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird.
Erwägungsgrund 5 32019D1917BESCHLUSS (EU) 2019/1917 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
Es empfiehlt sich, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien in Bezug auf die…