Erwägungsgrund 2 32019D1789
In den Beschluss 2010/573/GASP sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, nach der der Rat und der Hohen Vertreter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um ihre Aufgaben nach dem genannten Beschluss zu erfüllen.
In den Beschluss 2010/573/GASP sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, nach der der Rat und der Hohen Vertreter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um ihre Aufgaben nach dem genannten Beschluss zu erfüllen.