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Der Europäische Generalstaatsanwalt ist der Leiter der EUStA; er organisiert die Arbeit der EUStA, leitet ihre Tätigkeit und trifft Entscheidungen gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 und der Geschäftsordnung der EUStA. Das Kollegium der EUStA besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und einem Europäischen Staatsanwalt je Mitgliedstaat.
Der Europäische Generalstaatsanwalt ist der Leiter der EUStA. Der Europäische Generalstaatsanwalt organisiert die Arbeit der EUStA, leitet ihre Tätigkeit und…
Das Kollegium der EUStA besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und einem Europäischen Staatsanwalt je Mitgliedstaat. Der Europäische…
Zu diesem Zweck sollte die EUStA eine unteilbare Einrichtung der Union sein, die als eine einheitliche Behörde handelt. Die zentrale Ebene besteht aus dem…
In der Geschäftsordnung der EUStA werden die Regeln und Bedingungen für die Ausübung der Funktion eines Stellvertreters des Europäischen Generalstaatsanwalts…
Aus jedem Mitgliedstaat sollte ein Europäischer Staatsanwalt für das Kollegium ernannt werden. Grundsätzlich sollten die Europäischen Staatsanwälte im Auftrag…
Sobald die EUStA errichtet wurde, erstellt der Europäische Generalstaatsanwalt unverzüglich einen Vorschlag für ihre Geschäftsordnung, der vom Kollegium mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.