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Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten und mit der Verordnung (EU) 2018/1725 umgesetzten Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu achten. Gleichzeitig hat die Kommission spezifische Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei, denen zufolge sie unter Einhaltung der Vorschriften zur Vertraulichkeit und zum Berufsgeheimnis sowie der Verteidigungsrechte natürlicher oder juristischer Personen, die Gegenstand von Auswertungen und Verfahren sind , Auswertungen durchführen und Verfahren befolgen muss.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission als für die Kontrolle zuständige Behörde verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Während der Auswertungen und Verfahren sowie für die Zwecke der gegenseitigen Amtshilfe gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 und den Artikeln 49,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.