Erwägungsgrund 8 32019D1862
Die personenbezogenen Daten werden in einem gesicherten elektronischen oder physischen Umfeld gespeichert, um einen unberechtigten Zugriff oder eine unrechtmäßige Weitergabe von Daten an Personen zu verhindern, die diese nicht kennen müssen. Die personenbezogenen Daten werden in den für maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständigen Dienststellen der Kommission, die für die Auswertungen und Verfahren sowie die Bereitstellung von Unterstützung und Informationen für die Mitgliedstaaten, Drittländer und internationale Organisationen verantwortlich sind, aufbewahrt und so lange gespeichert, wie es für die Auswertungen und Verfahren und die Auswertungen durch die Mitgliedstaaten, Drittländer und internationalen Organisationen erforderlich ist, um gegen mutmaßliche Fälle von IUU-Fischerei vorzugehen und Auswertungen weiterzuverfolgen; ferner werden sie während der administrativen Aufbewahrungsfrist nach der endgültigen Schließung der Akte gespeichert.