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Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2020 verlängert werden. Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.
Am 6. November 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1656 angenommen, mit dem die angesichts der Lage in Venezuela geltenden restriktiven Maßnahmen in…
Angesichts der anhaltenden Beeinträchtigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Venezuela hat die Union wiederholt ihre tiefe…
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 14. November 2019 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2020 verlängert werden.
In den Schlussfolgerungen wurde gefordert, dass neue Präsidentschaftswahlen abgehalten werden, die den international anerkannten demokratischen Standards…
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2020 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.