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Der Rat hat am 18. Juni 2019 auf frühere Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates, einschließlich der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. März 2018, in denen das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der Türkei im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis scharf verurteilt wurde, verwiesen und diese bekräftigt. Der Rat hat seine große Besorgnis über die rechtswidrigen Bohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer bekundet und bedauert, dass die Türkei noch nicht auf die wiederholten Aufforderungen der Union zur Einstellung dieser Tätigkeiten reagiert hat. Zudem hat der Rat die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) aufgefordert, unverzüglich Optionen für geeignete Maßnahmen zu unterbreiten.
Am 20. Juni 2019 hat der Europäische Rat auf frühere Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates, in denen das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Juli 2019 hat der Rat bedauert, dass die Türkei trotz der wiederholten Aufforderungen der Union, ihre rechtswidrigen…
Der Europäische Rat hat am 18. Oktober 2019 die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2019 zu den rechtswidrigen Bohrungen der Türkei in der…
Am 12. Dezember 2019 hat der Europäische Rat auf seine früheren Schlussfolgerungen zur Türkei vom 22. März und 20. Juni 2019 verwiesen. Er bestätigte seine…
Zudem hat der Rat in jenen Schlussfolgerungen hervorgehoben, dass er mit der Angelegenheit befasst bleiben wird, und die Hohe Vertreterin der Union für Außen-…
Angesichts der anhaltenden rechtswidrigen Bohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer hat der Rat am 14. Oktober 2019 seine uneingeschränkte Solidarität mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.