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Am 20. Juni 2019 hat der Europäische Rat auf frühere Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates, in denen das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der Türkei im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis scharf verurteilt wurde, verwiesen und diese bekräftigt. Darüber hinaus hat er die an die Kommission und den EAD gerichtete Aufforderung gebilligt, unverzüglich Optionen für geeignete Maßnahmen, einschließlich gezielter Maßnahmen, vorzulegen.
Der Rat hat am 18. Juni 2019 auf frühere Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates, einschließlich der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates…
Am 12. Dezember 2019 hat der Europäische Rat auf seine früheren Schlussfolgerungen zur Türkei vom 22. März und 20. Juni 2019 verwiesen. Er bestätigte seine…
Der Europäische Rat hat am 18. Oktober 2019 die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2019 zu den rechtswidrigen Bohrungen der Türkei in der…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.