Erwägungsgrund 1 32019D1915
Am 28. Februar 2011 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Republik Belarus über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Abkommen“) und parallel dazu über ein Abkommen zur Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zu eröffnen. Die Verhandlungen wurden am 17. Juni 2019 mit der Paraphierung des Abkommens mittels eines Austauschs elektronischer Botschaften erfolgreich abgeschlossen.