Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der AKP-EU-Ministerrat hat am 23. Mai 2019 gemäß Artikel 15 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens dem AKP-EU-Botschafterausschuss die Befugnis zum Erlass der Übergangsmaßnahmen übertragen. Der AKP-EU-Botschafterausschuss hat den Beschluss über den Erlass von Übergangsmaßnahmen nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu fassen.
Der AKP-EU-Ministerrat hat am 23. Mai 2019 gemäß Artikel 15 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens dem AKP-EU-Botschafterausschuss die Befugnis zum Erlass…
Nach Artikel 15 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat seine Befugnisse durch Beschluss dem Botschafterausschuss übertragen,…
Der AKP-EU-Ministerrat soll am 23./24. Mai 2019 in Brüssel zu seiner jährlichen ordentlichen Tagung zusammentreffen. Die Übergangsmaßnahmen wurden noch nicht…
Auf seiner Gemeinsamen Tagung auf Ministerebene am 6. Mai 2017 in Dakar hat der AKP-EU-Ministerrat eine Befugnisübertragung an den AKP-EU-Botschafterausschuss…
Nach Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 2 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens trifft der AKP-EU-Ministerrat gegebenenfalls die bis zum Inkrafttreten des neuen…
Nach Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 2 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens trifft der AKP-EU-Ministerrat gegebenenfalls die bis zum Inkrafttreten des neuen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.