Erwägungsgrund 4 32015D1179BESCHLUSS (EU) 2015/1179 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2015/000 TA 2015 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 630 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32016D0619BESCHLUSS (EU) 2016/619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2016/000 TA 2016 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte deshalb zur Bereitstellung der Summe von 380 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission in Anspruch genommen werden —
Erwägungsgrund 4 32020D0986BESCHLUSS (EU) 2020/986 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2020/000 TA 2020 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 345 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32018D0845BESCHLUSS (EU) 2018/845 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2018/000 TA 2018 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 345 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32022D0457BESCHLUSS (EU) 2022/457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF/2022/000 TA 2022 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 290 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32017D0742BESCHLUSS (EU) 2017/742 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2017/000 TA 2017 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 310 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —