Erwägungsgrund 1 32019D1945
Im Interesse des Schutzes der Interessen von Euratom, sollte die Mitgliedschaft in der KEDO über den 31. Mai 2015 hinaus weitergeführt werden, um eine endgültige Regelung rechtlicher und finanzieller Aspekte in Bezug auf die Beendigung des Leichtwasserreaktor-Projekts der KEDO und eine ordnungsgemäße Abwicklung der KEDO zu ermöglichen.