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Gemäß Absatz 13 der Vereinbarung über Zollkontingente ist spätestens vier Jahre nach ihrer Annahme eine Überprüfung der Funktionsweise der Vereinbarung einzuleiten, bei der die bis dahin gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt werden. Ziel dieser Überprüfung ist es, die Inanspruchnahme der Zollkontingente fortlaufend zu verbessern.
Die Kommission überprüft 4 Jahre nach Inkrafttreten in Absprache mit den Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Verordnung.
Da sich die WTO-Mitglieder über die inhaltlichen Änderungen der Vereinbarung über Zollkontingente nicht einig sind, wird in dem Bericht empfohlen, den…
Die Vorkehrungen im Rahmen dieses Beschlusses werden anhand festgestellter Bedürfnisse regelmäßig und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der…
Die Maßnahmen sollten nach fünf Jahren auslaufen, es sei denn, eine Überprüfung spricht für ihre Aufrechterhaltung. In den Fällen, in denen ausreichende Beweise…
Spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung überprüft die Kommission die Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und…
Unbeschadet des Absatzes 1 dieses Artikels werden dieses Protokoll und seine Anhänge nach den Verpflichtungen des Artikels 6 des Abkommens binnen fünf (5)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.