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Die Vorkehrungen im Rahmen dieses Beschlusses werden anhand festgestellter Bedürfnisse regelmäßig und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Geltendmachung der Klausel überprüft, um sicherzustellen, dass einschlägige Erfahrungen erkannt und ausgewertet werden. Diese Überprüfung erfolgt im Rat auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichts der Kommission und des Hohen Vertreters.
Dieser Beschluss kann gegebenenfalls überarbeitet werden. In diesem Fall wird der Rat gemäß Artikel 222 Absatz 3 AEUV vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und dem Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit unterstützt.
Der Rat kann die IPCR-Regelung gegebenenfalls anpassen, insbesondere um den Bedürfnissen Rechnung zu tragen, die der Rat bei der Überprüfung festgestellt hat, oder im Anschluss an eine Überarbeitung dieses Beschlusses.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.