Erwägungsgrund 5 32019D1987
Es ist zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der anzunehmende Änderungsbeschluss für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des Internationalen Olivenrats (IOR) rechtliche Wirkung haben wird und geeignet sein wird, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, nämlich derjenigen über Vermarktungsnormen, die von der Kommission gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden, maßgeblich zu beeinflussen.