Erwägungsgrund 9 32019D1196BESCHLUSS (EU) 2019/1196 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2019 über die Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Nach Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 sollte dieser Beschluss unverzüglich am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft…
Erwägungsgrund 6 32021D1941BESCHLUSS (EU) 2021/1941 DES RATES vom 9. November 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds einschließlich der Obergrenze für 2023, des Jahresbeitrags für 2022, der Höhe der ersten Tranche 2022 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2024 und 2025
Um eine sofortige Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung im…
Erwägungsgrund 6 32021D1019BESCHLUSS (EU) 2021/1019 DES RATES vom 22. Juni 2021 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2021
Um eine möglichst rasche Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag seiner…
Erwägungsgrund 36 32019D0420BESCHLUSS (EU) 2019/420 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
Um eine möglichst rasche Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner…
Erwägungsgrund 6 32021D1882BESCHLUSS (EU) 2021/1882 DES RATES vom 25. Oktober 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds für die dritte Tranche 2021
Um eine möglichst rasche Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag seiner…
Art. 4 32021D2321BESCHLUSS (EU) 2021/2321 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Dezember 2021 zur Übertragung von Beschlüssen zur Ausstellung von Laissez-passer der Union für Antragsteller im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/55)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.