Erwägungsgrund 2 32020D0214
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden.