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Der Unterausschuss zur Umsetzung der IMO-Instrumente (im folgenden „Unterausschuss“) hatte auf seiner 5. Sitzung darauf verwiesen, dass er auf seiner vorherigen Tagung die Korrespondenzgruppe für die Überprüfung der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des HSSC und die nicht erschöpfende Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Umsetzung der IMO-Instrumente (III-Code) relevanten Instrumente eingesetzt hatte, um die Aktualisierung der Leitlinien für die Besichtigung unter Einbeziehung der Anforderungen aufgrund von Änderungen der relevanten IMO-Instrumente, die bis einschließlich 31. Dezember 2019 in Kraft treten, fortzusetzen, damit ein Entwurf der geänderten Leitlinien für die Besichtigung auf der A 31 zur Annahme vorgelegt werden kann. Der MSC 101 ermächtigte den Unterausschuss, die Ergebnisse der Arbeiten des Unterausschusses direkt auf der A 31 zur Annahme vorzulegen. Auf seiner 6. Sitzung beschloss der Unterausschuss, den Entwurf der geänderten Leitlinien für die Besichtigung zur Beratung und Annahme an die A 31 weiterzuleiten.
Die Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (im Folgenden „IMO“) wird auf ihrer 31. Tagung vom 25. November bis 4. Dezember 2019 (im…
der Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) und der…
Leitlinien für die Umsetzung des ISM-Codes durch Verwaltungen wurden mit der IMO-Entschließung A.788 (19) vom 23. November 1995 angenommen. Diese Leitlinien…
Es werden die einschlägigen, in der IMO-Entschließung A.997(25) in der geänderten Fassung „Survey guidelines under the harmonized system of survey and…
Der Schiffssicherheitsausschuss (im Folgenden „MSC“) der IMO wird auf seiner 101. Tagung vom 5. bis 14. Juni 2019 (im Folgenden „MSC 101“) voraussichtlich…
Folgende Gedankenstriche werden angefügt: „— ‚Entschließung A.917(22) der IMO‘ die Entschließung 917(22) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.