Erwägungsgrund 2 32021D2144Die Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization — IMO) wird auf ihrer 32. Tagung vom 6. bis 15. Dezember…
Art. 1 Buchst. b 32019D2008BESCHLUSS (EU) 2019/2008 DES RATES vom 28. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Verabschiedung von Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln sowie die Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
der Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) und der…
Erwägungsgrund 2 32019D2008BESCHLUSS (EU) 2019/2008 DES RATES vom 28. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Verabschiedung von Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln sowie die Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Die Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (im Folgenden „IMO“) wird auf ihrer 31. Tagung vom 25. November bis 4. Dezember 2019 (im…
Art. 1 Buchst. b 32023D2751BESCHLUSS (EU) 2023/2751 DES RATES vom 30. November 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 33. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe, der Leitlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung, der nicht erschöpfenden Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente relevanten Instrumente und der Richtlinien für die Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs durch die Verwaltungen zu vertreten ist
der Annahme der im IMO Dokument III 9/19/Add. 1 Anhang 5 festgelegten Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des HSSC 2023,
Erwägungsgrund 6 32019D2008BESCHLUSS (EU) 2019/2008 DES RATES vom 28. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Verabschiedung von Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln sowie die Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Der Unterausschuss zur Umsetzung der IMO-Instrumente (im folgenden „Unterausschuss“) hatte auf seiner 5. Sitzung darauf verwiesen, dass er auf seiner vorherigen…