Art. 1 32019D2140
Da das Gesetz über die Einzelhandelssteuer von der Slowakischen Republik aufgehoben wurde, ist das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, das am 2. April 2019 in Bezug auf die im Einzelhandelssteuergesetz vorgesehene Beihilfemaßnahme eingeleitet wurde, gegenstandslos geworden und wird hiermit eingestellt.