Erwägungsgrund 4 32019D2145
In Übereinstimmung mit dem Beschluss (EU) 2019/1320 des Rates sollte das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung der im Assoziierungsabkommen vorgesehenen Handelspräferenzen für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“), das am 30. Juli 2019 unterzeichnet wurde, vorbehaltlich seines Abschlusses, unterzeichnet werden.