Beschluss (EU) 2019/2156 des Rates vom 7. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Genehmigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Genehmigung der Verlängerung des Aktionsplans festzulegen, da es sich um eine Empfehlung mit Rechtswirkung handelt.
Erwägungsgrund 4 32019D2156
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