Erwägungsgrund 2 32018D1938BESCHLUSS (EU) 2018/1938 DES RATES vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status einzunehmenden Standpunkt
Nach Artikel 80 des Abkommens kann der mit dem Abkommen eingesetzte Assoziationsrat Beschlüsse fassen und auch Empfehlungen abgeben.
Erwägungsgrund 2 32019D2156Gemäß Artikel 80 des Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.
Erwägungsgrund 2 32018D1938BESCHLUSS (EU) 2018/1938 DES RATES vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status einzunehmenden Standpunkt
Gemäß Artikel 80 des Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.
Erwägungsgrund 2 32019D0105BESCHLUSS (EU) 2019/105 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel zu vertreten ist
Nach Artikel 69 des Abkommens kann der Assoziationsrat Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.
Erwägungsgrund 2 32016D2131BESCHLUSS (EU) 2016/2131 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 76 des Abkommens kann der Assoziationsrat in den im Abkommen vorgesehenen Fällen Beschlüsse zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens fassen…
Erwägungsgrund 2 32019D0105BESCHLUSS (EU) 2019/105 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel zu vertreten ist
Nach Artikel 69 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.