Erwägungsgrund 2 32020D2049BESCHLUSS (EU) 2020/2049 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 10. Dezember 2020 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Daher ist es notwendig, ein neues Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen.
Erwägungsgrund 2 32023D2454BESCHLUSS (EU) 2023/2454 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 27. Oktober 2023 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Daher ist es notwendig, ein neues Mitglied des Direktoriums der EZB zu ernennen.
Erwägungsgrund 1 32019D0508BESCHLUSS (EU) 2019/508 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 22. März 2019 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Die Amtszeit von Herrn Peter PRAET als Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank läuft am 31. Mai 2019 ab. Daher ist es notwendig, ein neues…
Art. 1 32019D2190Folgende Personen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 für eine Amtszeit von acht Jahren zu Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ernannt:…
Art. 5 Abs. 1 32016D0040BESCHLUSS (EU) 2017/933 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. November 2016 über einen allgemeinen Rahmen für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf Rechtsinstrumente im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben (EZB/2016/40)
Das Direktorium kann durch einen nach Anhörung des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums gefassten Ernennungsbeschluss einen oder mehrere Leiter von…
Erwägungsgrund 6 32023D2102BESCHLUSS (EU) 2023/2102 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2023 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des durch Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichteten Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten
Daher müssen zwei neue Ausschussmitglieder ernannt werden.