Erwägungsgrund 6 32023D2102BESCHLUSS (EU) 2023/2102 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2023 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des durch Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichteten Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten
Daher müssen zwei neue Ausschussmitglieder ernannt werden.
Erwägungsgrund 2 32025D0046BESCHLUSS (EU) 2025/46 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter für eine neue Amtszeit
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des genannten Beschlusses werden die Vollmitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses von der Kommission auf…
Erwägungsgrund 5 32023D2102BESCHLUSS (EU) 2023/2102 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2023 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des durch Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichteten Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten
Er besteht aus sechs Mitgliedern, wobei das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission jeweils zwei Mitglieder benennen. Die Neubenennung des Ausschusses…
Erwägungsgrund 2 32024D2949BESCHLUSS (EU) 2024/2949 DER KOMMISSION vom 29. November 2024 zur Verlängerung der Mandate von drei bisherigen Mitgliedern und zur Ernennung von fünf neuen Mitgliedern des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik
Nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 234/2008/EG sind zwölf Mitglieder nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates von der…
Erwägungsgrund 4 32025D2644BESCHLUSS (EU) 2025/2644 DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses
Daher sollten die Mitglieder des Ausschusses sowie sein Vorsitzender ernannt werden —