Erwägungsgrund 3 32019D2192
Am 27. Juni 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1108 erlassen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2020 verlängert wurde, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.