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In dem Übereinkommen ist vorgesehen, dass die Ursprungsregeln geändert werden müssen, um der wirtschaftlichen Realität besser gerecht zu werden; zudem sind darin Verfahren für die Annahme der Änderungen festgelegt. Änderungen des Übereinkommens werden durch einstimmigen Beschluss des durch das Übereinkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“) angenommen.
Im Übereinkommen wurde anerkannt, dass eine Änderung der Ursprungsregeln erforderlich sein wird, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten besser zu entsprechen.
Mit dem Abkommen wird ein mit der Überwachung der Durchführung, der Auslegung und der Anwendung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt.…
Mit dem Abkommen wird ein mit der Überwachung der Durchführung, der Auslegung und der Anwendung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt.…
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung dieses Abkommens zu überwachen. Der Gemischte Ausschuss kann…
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung dieses Abkommens zu überwachen. Der Gemischte Ausschuss kann…
Mit dem Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der für die Überwachung der Durchführung des Abkommens verantwortlich ist. Der Gemischte Ausschuss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.