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Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der derzeitige Aktionsplan für die EU und die Palästinensische Behörde (EU-PA Aktionsplan) weiterhin die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde widerspiegelt und die Umsetzung des Interimsassoziationsabkommens unterstützt.
Die Verlängerung des Aktionsplans EU–Palästinensische Behörde um drei Jahre gibt den Vertragsparteien Gelegenheit, ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren…
Die Vertragsparteien beabsichtigen, den neuen Aktionsplan EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft (im Folgenden „Aktionsplan“) im…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der…
Von welchen Ambitionen die Beziehungen zwischen der Union und der Palästinensischen Behörde getragen werden, hängt entsprechend dem ENP-Aktionsplan davon ab,…
Die Verlängerung des EU-PA Aktionsplans um drei Jahre gibt den Vertragsparteien in vollem Umfang Gelegenheit, ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter…
Die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel für drei Jahre gibt den Vertragsparteien in vollem Umfang Gelegenheit, ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.