Erwägungsgrund 1 32019D2228
Am 28. Februar 2011 ermächtigte der Rat die Kommission, mit der Republik Belarus Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden am 17. Juni 2019 mit der Paraphierung des Abkommens mittels E-Mail-Austausch erfolgreich abgeschlossen.