Erwägungsgrund 1 32016D1790Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge,…
Erwägungsgrund 4 32018D1486BESCHLUSS (EU) 2018/1486 DES RATES vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Das Übereinkommen enthält Bestimmungen über den Ursprung von Erzeugnissen, die im Rahmen der jeweils zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Abkommen…
Erwägungsgrund 2 32019D1578BESCHLUSS (EU) 2019/1578 DES RATES vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Das Abkommen wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2015/2169 des Rates geschlossen und trat am 13. Dezember 2015 in Kraft.
Erwägungsgrund 2 32015D1293BESCHLUSS (EU) 2015/1293 DES RATES vom 20. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (im Folgenden „Übereinkommen“)…
Erwägungsgrund 1 32016D0815BESCHLUSS (EU) 2016/815 DES RATES vom 17. Mai 2016 betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften…
Erwägungsgrund 1 32014D0899BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2014 über den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2014/899/EU)
Das Übereinkommen 90/436/EWG (im Folgenden „Schiedsübereinkommen“) wurde am 23. Juli 1990 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. Januar 1995 in Kraft.