Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 14 des Abkommens führen die Vertragsparteien eine auf Gegenseitigkeit beruhende gemeinsame Regelung für die Ursprungsregeln ein. Diese neue Regelung ist durch Beschluss des WPA-Ausschusses als Anhang des Abkommens anzufügen.
Gemäß Artikel 14 des Abkommens und um die in jenem Artikel vorgesehene Präferenzbehandlung zu gewähren, legen die Parteien des Abkommens eine auf…
Nach Artikel 14 des Abkommens führen die Vertragsparteien eine auf Gegenseitigkeit beruhende gemeinsame Regelung für die Ursprungsregeln ein, die sich auf die…
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Abkommens führen die Vertragsparteien eine auf Gegenseitigkeit beruhende gemeinsame Regelung für die Ursprungsregeln ein, die sich…
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu einem von den AKP-Staaten, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) unterzeichnet haben, übermittelten Antrag auf eine…
Nach dem Abkommen legen die Vertragsparteien die Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise des WPA-Ausschusses einvernehmlich fest —
Gemäß Artikel 102 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss über die infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union erforderlichen Anpassungsmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.