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In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach Maßgabe des in Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vorgesehenen und in Artikel 13g des Beschlusses EZB/2004/2 näher erläuterten Verfahrens der impliziten Zustimmung erlassen werden. Darüber hinaus sollte das Verfahren der impliziten Zustimmung auch angewendet werden, wenn die Leiter von Arbeitseinheiten aufgrund der Komplexität der Bewertung Bedenken in Bezug auf die Erfüllung der Beurteilungskriterien haben.
In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach…
In Fällen, in denen die im vorliegenden Beschluss festgelegten Kriterien für den Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse…
In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren der impliziten…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehender Beschluss nicht im Wege eines…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein Beschluss über die Eignungsprüfung nicht im Wege eines delegierten Beschlusses…
Interne Modellbeschlüsse und fristverlängernde Beschlüsse werden nicht im Wege eines delegierten Beschlusses erlassen, wenn die Komplexität der Bewertung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.