Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Fällen, in denen die im vorliegenden Beschluss festgelegten Kriterien für den Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach Maßgabe des in Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und in Artikel 13g des Beschlusses EZB/2004/2 der Europäischen Zentralbank vorgesehenen Verfahrens der impliziten Zustimmung erlassen werden. Darüber hinaus sollte das Verfahren der impliziten Zustimmung auch angewandt werden, wenn die Leiter von Arbeitseinheiten aufgrund der Komplexität der Bewertung oder der Relevanz der Angelegenheit Bedenken haben, inwieweit die Bewertungskriterien erfüllt sind, und sich das Ergebnis der entsprechenden Bewertung auf einen anderen Beschluss unmittelbar auswirkt, sodass sich derselbe Entscheidungsträger zeitgleich mit diesen Beschlüssen befassen sollte, um widersprüchliche Ergebnisse zu vermeiden.
In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach…
In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren der impliziten…
In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach…
In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren gemäß Artikel 5 Absatz…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehender Beschluss nicht im Wege eines…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein Beschluss über die Eignungsprüfung nicht im Wege eines delegierten Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.