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Gemäß Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 50 EUV für die Euratom.
Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 50 EUV für die Europäische Atomgemeinschaft.
Gemäß Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 AEUV für die Europäische Atomgemeinschaft —
Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die…
Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die…
Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die…
Gemäß Artikel 106a Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag), durch den die Anwendung von Artikel 325 AEUV auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.