Erwägungsgrund 6 32019D0274Gemäß Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 50 EUV für die Euratom.
Erwägungsgrund 5 32020D2030BESCHLUSS (EU, Euratom) 2020/2030 DES RATES vom 10. Dezember 2020 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die…
Erwägungsgrund 6 32019D2209BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/2209 DES RATES vom 16. Dezember 2019 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die…
Erwägungsgrund 5 32005D0202BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/202/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 56 des Abkommens wie folgt lautet: „Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen…
Erwägungsgrund 6 32007D0376BESCHLUSS DES RATES vom 15. Februar 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/376/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 56 des Abkommens wie folgt lautet: „Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen…
Erwägungsgrund 7 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Nach Artikel 102 des Euratom-Vertrags kann das Abkommen erst für die Europäische Atomgemeinschaft in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission…