Erwägungsgrund 2 32019D0028
Auf der Grundlage einer Überprüfung der am 19. Dezember 2016 vom Assoziationsrat angenommenen Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien haben die Vertragsparteien deren fortlaufende Gültigkeit als Referenzdokument für die weitere Konsolidierung der Partnerschaft vereinbart.