Erwägungsgrund 3 32019D0105BESCHLUSS (EU) 2019/105 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel zu vertreten ist
Artikel 10 der Geschäftsordnung des Assoziationsrates sieht die Möglichkeit vor, zwischen den Tagungen im schriftlichen Verfahren Beschlüsse zu fassen oder…
Erwägungsgrund 4 32022D0967BESCHLUSS (EU) 2022/967 DES RATES vom 13. Juni 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Annahme der Agenda der Europäischen Union zur Assoziierung der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Artikel 11 der Geschäftsordnung des Assoziationsrates sieht vor, dass mit Zustimmung der Vertragsparteien zwischen den Sitzungen Beschlüsse im Wege des…
Erwägungsgrund 4 32022D0793BESCHLUSS (EU) 2022/793 DES RATES vom 16. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien für den Zeitraum 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 11 der Geschäftsordnung des Assoziationsrates können im schriftlichen Verfahren Beschlüsse gefasst und Empfehlungen ausgesprochen werden, sofern…
Erwägungsgrund 3 32019D0222BESCHLUSS (EU) 2019/222 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist
Artikel 10 der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses sieht die Möglichkeit vor, zwischen den Tagungen im schriftlichen Verfahren Beschlüsse zu fassen,…
Erwägungsgrund 4 32019D2156BESCHLUSS (EU) 2019/2156 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Genehmigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status zu vertreten ist
Artikel 10 der Geschäftsordnung des Assoziationsrates sieht die Möglichkeit vor, zwischen den Sitzungen Empfehlungen im schriftlichen Verfahren anzunehmen.