Erwägungsgrund 3 32019D0284
Die restriktiven Maßnahmen sollten daher bis zum 20. Februar 2020 verlängert werden. Der Rat sollte sie unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe fortlaufend überprüfen.
Die restriktiven Maßnahmen sollten daher bis zum 20. Februar 2020 verlängert werden. Der Rat sollte sie unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe fortlaufend überprüfen.