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Österreich, Zypern, Kroatien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und das Vereinigte Königreich werden ermächtigt, den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaatenhinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 19. Februar 2020 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2019/305 des Rates anzunehmen.“
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärungen innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
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