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Österreich und Rumänien werden ermächtigt, den Beitritt von Honduras zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.
Österreich und Rumänien hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens am 19. Februar 2020 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts von Honduras zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt von Honduras zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2019/307 des Rates anzunehmen.“
Österreich und Rumänien unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts von Honduras zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärungen innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.